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Hygiene / Schutz während der Behandlung


Wir versichern Ihnen, dass wir unsere Hygienemaßnahmen angepasst haben, um Sie sicher behandeln zu können. Handschuhe und Mundschutz gehörten bereits vor der Corona-Pandemie zu unserer täglichen Arbeit und sind für uns selbstverständlich.

Zusätzlich haben wir folgende Maßnahmen getroffen:


Stündliche Desinfizierung möglicher Kontaktflächen wie Türgriffe, Empfangsbereich, etc.
Eingangs- und Wartebereich werden mehrmals täglich gelüftet.
Wir verzichten auf die Wartezimmerlektüre.
Nutzen Sie unsere Händedesinfektions-Spender, die wir für Sie bereitgestellt haben.

Immunsystem schützen


Durch die Reduktion von Bakterien, bakterieller Beläge und von Entzündungen im Mundraum, lässt sich ein enorm wichtiger Beitrag zur Stärkung des Immunsystems leisten.
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Herzlich Willkommen auf der Webseite der Zahnarztpraxis Larissa Köllner-Korotkaja!

Regelmäßige Fortbildungen und der Blick auf aktuelle Zahnforschung –
Wir tun alles für eine fachkundige und gründliche Behandlung Ihrer Zähne!

Eine entspannte Atmosphäre in unseren Räumlichkeiten sowie ein freundliches und qualifiziertes Praxis-Team halten wir dabei für selbstverständlich.

Unser Team

Team
Larissa Köllner-Korotkaja
Zahnärztin
Team
Anemone Engels
Zahnmedizinische Fachangestellte, Rezeption
Team
Jessica Jazmann
Team
Kristina Asamow
Team
Stephanie Kopp

Die Praxis

Die klimatisierten Praxisräume schaffen eine entspannte Atmosphäre für unsere professionellen Zahnbehandlungen.
Anmeldung
Anmeldung
Wartebereich mit Spielecke
Wartebereich mit Spielecke
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungraum
Behandlungsraum
Röntgen
Röntgen
Röntgen
Röntgen
Sterilisationsraum
Sterilisationsraum

Unsere Leistungen

Präventivzahnmedizin
  • Gingivitis
  • Individualprophylaxe
  • Individualprophylaxe für Kinder
  • Behandlung bei Mundgeruch
  • Individualprophylaxe
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • Implantatprothetik
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilkronen und Inlays
  • Teilprothetik
  • Totalprothetik
Zahnerhaltung
  • restaurative Zahnheilkunde
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
Naturheilkundliche Zahnmedizin
  • Ozon-Behandlung
Ästhetische Zahnmedizin
  • Bleaching
    Bleaching - Zahnarztpraxis in 56751 Polch
  • Veneers
Kieferorthop. Therapien
  • Kiefergelenktherapie
Sonderleistungen
  • Abendsprechstunde
  • Amalgamsanierung
  • Ernährungsberatung
  • Mundschutz für Sportler
  • Recall
  • Schnarchtherapie
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • intraorale Kamera
  • Laser/Diagnoselaser
  • Ozon-Behandlung
  • klimatisierte Praxisräume
Funktionstherapie
  • Funktionsanalyse
  • Kiefergelenkbehandlung
Weitere Schwerpunkte
  • Angst-/Phobiepatienten
Gebietsübergreifende Leistungen
  • Besuch von Pflege- und Altenheimen
  • Besuch von Kindergärten/Schulen
  • Hausbesuche
Vertragsstatus
  • Kassenzulassung (GKV)
Sondersprechstunden
  • abends
Interdiszipl. Zusammenarbeit
  • Kieferorthopäden
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
  • zahnärztliche Labore

Unsere Partner

Apotheken
  • Schwanen Apotheke Polch
  • Apotheke am Markt Polch

Chirurgische Praxen
  • Praxis Dr. med. Dr. med. dent. Reinhard Lieberum
  • Dr. med. Victoria Lieberum
  • Praxis Dr. Christian Siewert, Mülheim-Kärlich
  • Dr. med. Dr. med. dent. Volker Zieglowski, Mayen

KFO (Kieferorthopädie) Praxen
  • Praxis für Kieferorthopädie Dr. Angela Döbert, Mülheim-Kärlich
  • Praxishaus Apeldorn, Dr. Eugen Apeldorn, Mayen
  • Praxis für Kieferorthopädie Beata Schmitt, Mayen-Kürrenberg
  • Dr. med. Christiane Meinhart, Mayen

Zahntechniche Labors
  • Kimmel Zahntechnik, Koblenz
  • Zahntechnik Junglas, Mayen

Unsere Sprechzeiten

Montag
07:30 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
08:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 14:00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung

Notdienst

An den Feiertagen und Wochenenden erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: 0180/50 40 308

Der Bonus spart Bares

Wer mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis kommt,
kann mit dem Bonusheft bares Geld sparen - falls einmal Zahnersatz nötig wird.


Zur Vorsorge gehört nicht nur das tägliche Zähneputzen im Badezimmer. Genauso wichtig sind die regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt - am besten halbjährlich. Dadurch können bereits leichtere Erkrankungen der Zähne früh erkannt und mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Das nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Krankenkasse - denn damit spart sie höhere Behandlungskosten. Deshalb belohnt Sie die Krankenkasse bei durchgängiger Vorsorge über mehrere Jahre mit dem Bonus.

Vorsorge lohnt sich
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und auch die mitversicherten Angehörigen haben einen Anspruch auf das Bonusheft. Wer noch keins hat, sollte seinen Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen. Denn ein über mindestens 5 Jahre lückenlos geführtes Bonusheft macht sich bezahlt, sobald Sie Zahnersatz benötigen - wie etwa eine Krone, Brücke oder Prothese. Patienten mit regelmäßig vom Zahnarzt gestempelten Bonusheft bekommen dann zusätzlich zum normalen Zuschuss einen Extra-Bonus der Krankenkasse. Um ihn zu erhalten, müssen Erwachsene einmal im Kalenderjahr ihren Zahnarzt aufgesucht haben. Ist dies in den vergangenen fünf Jahren immer geschehen, steigt der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 Prozent. Können Sie die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren nachweisen, erhöht die Kasse ihren Zuschuss um insgesamt 30 Prozent.

Bonushefte gut aufbewahren
Den Bonus für Zahnersatz können auch Kinder ab dem sechsten Lebensjahr und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen. Für Sie gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, die sogenannte Individual-Prophylaxe (IP). Um die damit verbundenen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder und Jugendlichen mindestens zweimal pro Jahr zum Zahnarzt gehen. Nähere Informationen zum IP-Programm für Kinder erhalten Eltern in der Zahnarztpraxis. Sollte das eigene Bonusheft oder das der Kinder einmal verlorengehen, hilft der Zahnarzt weiter: Er kann anhand der Patientenkartei nachvollziehen, wer wann bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war - und dann ein neues Heft ausfüllen. Am besten hat das Bonusheft einen festen Platz, zuhause oder in der Brieftasche. Bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft selbstverständliche seine Gültigkeit. Falls der neue Zahnarzt ein weiteres Bonusheft ausstellt, ist das alte trotzdem aufzubewahren, um der Krankenkasse gegebenenfalls die lückenlosen Zahnarztbesuche nachweisen zu können.

Aktuelles

Was bringen Mundspüllösungen?
Frischekick und Kariesschutz

Gegen Karies machen die meisten Mundspüllösungen ihren Job. Bei Plaque kommen einige jedoch an ihre Grenzen, für Kinder sind sie nur bedingt zu empfehlen und der Umwelt machen sie mit schwer recyclebaren Flaschen zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest mit ihrer aktuellen Untersuchung.

Die meisten wissen es mittlerweile: Die Zahnbürste kommt nicht überallhin. Doch mit Zahnseide oder Zwischenraumbürstchen kommen nicht alle klar. Die Lösung könnte eine Lösung sein − eine Mundspüllösung. Diese Mittel versprechen, Karies und Zahnfleischproblemen vorzubeugen. Zu Recht?

„Wir haben 20 Mundspüllösungen untersucht, drei davon für Kinder. Das Ergebnis ist durchwachsen. Zwar schützen fast alle gut bis sehr gut vor Karies. Aber weniger als die Hälfte beugt Plaque und Zahnfleischentzündungen effektiv vor“, erklärt Dennis Stieler, Gesundheitsexperte bei der Stiftung Warentest.

Viele Lösungen enthalten zudem gewässerbelastende Stoffe. Rund zwei von drei Flaschen lassen sich überdies nicht recyceln. So sind am Ende nur fünf Produkte gut – und nur eins ist sehr gut.

Pro Jahr landen in Deutschland etwa 75 Millionen leere Flaschen von Mundspülungen im Müll. Deshalb hat die Stiftung Warentest einen genauen Blick auf die Recyclingfähigkeit der Verpackungen geworfen. Mit ernüchterndem Fazit: 14 Flaschen lassen sich nicht recyceln. „Fast immer liegt das am Klebstoff der Etiketten. Er lässt sich bei der Wiederverwertung nicht vollkommen abwaschen und macht den Kunststoff PET als hochwertiges Rezyklat, etwa für neue Flaschen, unbrauchbar“, weiß Stieler. Die Flaschen von Meridol und Bioniq bestehen aus undurchsichtigem weißem PET, das sich mit keiner in Deutschland angewandten Technik recyceln lässt. Zudem stecken die robusten Kunststoffflaschen in unnötigen Pappschachteln.

Den Schutz vor Zahnbelag beziehungsweise Zahnfleischentzündung unterstützen 8 der 20 Spülungen zuverlässig, welche das sind, steht in der neuen Ausgabe der Stiftung Warentest und auf www.test.de/mundspuelungen.

31.03.2025 DGA | Quelle: Stiftung Warentest

„Prävention wirkt. Drum würgt sie nicht ab!“
Bayerischer Zahnärzte-Präsident Wohl richtet dringenden Appell an die Politik

Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der sechsten deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) erklärt der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl: „Prävention wirkt. Prävention erhöht die Lebensqualität und entlastet das Solidarsystem. Doch die Politik muss aufhören, Prophylaxe abzuwürgen. Jüngstes Beispiel: Die strikte Budgetierung von Parodontalbehandlungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Sie hat bewirkt, dass die Parodontalbehandlungen von 2022 bis 2024 um 36 Prozent zurückgegangen sind. Hier wurde erfolgreiche Prävention durch einen unbedachten politischen Eingriff ruiniert – ungeachtet der Tatsachen, dass Parodontitis-Therapie hilft, teuren Zahnersatz zu vermeiden. Zudem sind zahlreiche Zusammenhänge zwischen Parodontitis und Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen.“

Die DMS 6-Studie belegt, dass die zahnärztliche Prophylaxe insgesamt eine Erfolgsgeschichte ist. So sank etwa bei den 35- bis 44-Jährigen seit 1998 die Zahl der fehlenden Zähne von durchschnittlich 3,9 auf 1. Das bedeutet: Vor der Jahrtausendwende war es normal, dass bei Bürgern in dieser Altersklasse bereits vier Zähne fehlten, heute fehlt im Schnitt nur noch ein Zahn. Der Anteil der Zahnmedizin an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist von knapp 9 Prozent zu Beginn des Jahrtausends auf aktuell unter 6 Prozent gesunken.

Wohl betont: „Das sind nicht die Erfolge von politischen Kostendämpfungsmaßnahmen, sondern von engagierten Präventionsmaßnahmen der Zahnärzte. Diese Erfolge sind aber akut gefährdet, weil für junge Kolleginnen und Kollegen die Niederlassung in eigener Praxis immer weniger erstrebenswert erscheint. Deshalb muss die Niederlassung wieder attraktiver werden, denn schon heute finden Praxen kaum noch Nachfolger. Besonders im ländlichen Raum versorgen immer weniger Zahnärzte immer mehr Patienten.“

Weiter fordert Wohl: „Gleichzeitig werden uns zunehmend bürokratische Lasten aufgebürdet. Die künftige Regierung muss endlich handeln. Dabei geht es nicht nur um Geld. Unseren Praxen wäre auch sehr mit Bürokratieabbau geholfen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat hierzu konkrete Vorschläge ausgearbeitet, zum Beispiel längere Fristen für Prüfungen, Zertifikate und Validierungen.“

Golisano Health Leadership Award 2024
Bundeszahnärztekammer erhält Golisano Health Leadership Award 2024

Mit großer Freude gibt Special Olympics Deutschland (SOD) bekannt, dass die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als Preisträger des Golisano Health Leadership Award 2024 ausgewählt wurde. Diese Auszeichnung stellt die höchste Anerkennung dar, die Special Olympics an Gesundheitspartner und Einzelpersonen vergibt, die sich herausragend für die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung einsetzen.

Die Bundeszahnärztekammer engagiert sich seit vielen Jahren sowohl gesundheitspolitisch als auch gesellschaftlich für die Verbesserung der Mundgesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung. Besonders hervorzuheben ist das außergewöhnliche Engagement der BZÄK, die seit 2010 das Zahn- und Mundgesundheitsprogramm Special Smiles® unterstützt. Durch diese Initiative wird maßgeblich ein gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Sport und sozialer Teilhabe für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gefördert.

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer: „Unser Engagement für die Mundgesundheit von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ist wichtig, da es den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe politisch einfordert und selbst fördert. Etwa 320.000 Menschen in Deutschland leben mit einer geistigen Beeinträchtigung. Wir als Bundeszahnärztekammer setzen uns seit Jahren dafür ein, Barrieren abzubauen und die Lebensqualität dieser Patientenschaft zu verbessern.“

In den letzten Jahren sind zahlreiche regionale Kooperationen zwischen Landeszahnärztekammern und den Landesverbänden von Special Olympics entstanden. Dabei konnten viele Zahnärzt*innen für die Angebote in 12 Special Olympics Landesverbänden gewonnen werden. In den vergangenen 10 Jahren wurden so bei 10 Nationalen Spielen und 66 Landesspielen über 10.600 Untersuchungen und Beratungen durchgeführt.

Sven Albrecht, Bundesgeschäftsführer Special Olympics Deutschland: „Die Auszeichnung der Bundeszahnärztekammer mit dem Golisano Health Leadership Award ist eine verdiente Anerkennung für ihre kontinuierlichen Einsatz, die Mundgesundheit von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zu verbessern. Ihr Engagement ist ein herausragendes Beispiel für die wichtige Rolle, die Gesundheitspartner in der Unterstützung für die Entwicklung eines inklusiven Gesundheitssystems spielen“.

Die Verleihung des Golisano Health Leadership Award 2024 fand im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 29. Januar im Beisein aller Präsident*innen der Landeszahnärztekammern in Berlin statt. Die Auszeichnung wurde durch Dr. Imke Kaschke, Direktorin Gesundheit Special Olympics Deutschland und Reynaldo Montoya, Gesundheitsbotschafter Special Olympics Deutschland, vorgenommen.

Investitionen in Prävention und Unterstützung der ambulanten Strukturen dringend erforderlich
Für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem – Expertise der zahnärztlichen Selbstverwaltung nutzen!

Die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen für 2024 stellen erneut unter Beweis, dass von der zahnärztlichen Versorgung kein Kostenrisiko ausgeht. Ganz im Gegenteil: Während das Gesundheitssystem vor großen strukturellen und finanziellen Herausforderungen steht, zeigt der zahnärztliche Bereich, dass eine klare Präventionsausrichtung nicht nur Gesundheit verbessert, sondern auch die GKV-Finanzierung nachhaltig sichern kann. Hierzu stellt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), anlässlich der in dieser Woche beginnenden Koalitionsverhandlungen klar:

„Es ist einzig und allein der konsequenten Präventionsausrichtung in der zahnmedizinischen Versorgung zu verdanken, dass der Anteil an den Gesamtausgaben für die vertragszahnärztliche Versorgung aktuell nur noch bei 5,8 Prozent liegt. Das bedeutet, dass es gerade nicht die Folge einer vollkommen ungezielten und an der Versorgungsrealität vorbeigehenden Kostendämpfungsmaßnahme einer gescheiterten Ampelregierung wie der für 2023 und 2024 gesetzlich verankerten Wiedereinführung der strikten Budgetierung ist.

Grundsätzlich unerwähnt bleibt bei der Veröffentlichung der Finanzergebnisse zudem, dass wir sowohl von Jahr zu Jahr immer mehr gesetzlich Versicherte versorgen als auch den Leistungskatalog zielgerichtet und wissenschaftlich untermauert weiter präventionsorientiert erweitert haben, um die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung zunehmend verbessern zu können. Hingegen bieten aber die von der Politik zuletzt geschaffenen Rahmenbedingungen weder Planungssicherheiten für den Erhalt der so wichtigen flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung, noch lassen sie Maßnahmen zum Bürokratieabbau erkennen. Kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen gefährden nicht nur stark die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis und damit unsere Präventionsbemühungen, sondern auch die Sicherstellung der Versorgung auf Dauer – vor allem in der Fläche und strukturschwachen Bereichen.

Der demografische Wandel kommt auch in der Zahnärzteschaft an und stellt uns neben dem hohen Fachkräftemangel schon alleine vor die große Herausforderung, die Versorgung in der Fläche auch zukünftig sicherstellen zu können. Es ist nun Aufgabe der Politik, jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich niederlassen wollen, keine Steine mehr in den Weg zu legen, sondern gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen in Infrastruktur zu investieren und positive Anreize für die Niederlassung zu schaffen. Andernfalls verkennt die Politik nicht nur den Stellenwert der zahnmedizinischen Versorgung und die Zusammenhänge von Mund- und Allgemeingesundheit, sondern nimmt billigend in Kauf, dass sich die Versorgung verschlechtert und Kosten steigen, weil Erkrankungen wie vor allem die Parodontitis nicht frühzeitig oder bedarfsgerecht behandelt werden können und damit hohe Kosten durch Folgeschäden im zahnärztlichen, aber insbesondere auch im allgemeinmedizinischen Bereich entstehen, wenn wir nur an den Zusammenhang von Parodontitis und Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes denken.

Wenn man seitens der Politik die große Bedeutung der Prävention immer wieder hervorhebt, aber wie zuletzt Finanzmittel für präventive Leistungen wie im Bereich der neuen Parodontitisbehandlungsstrecke der Versorgung entzieht, macht das deutlich, wie wichtig ein Kurswechsel in der Gesundheitspolitik jetzt ist. Insofern darf hier nicht nur der stationäre Bereich seitens einer zukünftigen Bundesregierung in den Blick genommen werden, wenn es um Investitionen und Anreize geht. Vielmehr müssen endlich wieder verlässliche Rahmenbedingungen für die freiberuflich und selbstständig tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen werden.

Der zahnärztliche Bereich ist letztendlich das Paradebeispiel für den Erfolg von Prävention und Versorgungskonzepten, die aus dem Berufsstand und der Wissenschaft kommen. Gerne bieten wir unsere Expertise aus der Selbstverwaltung der neuen Bundesregierung an, wenn es um die Aufgabe geht, die zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest zu machen!“

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Aachener Str. 98
56072 Koblenz
Tel: 0261/2 46 67
vom 02.04. - 08:30 Uhr
bis 03.04. - 08:30 Uhr

Kontakt

Zahnarztpraxis
Ackerstraße 1
56751 Polch
Tel: (02654) 96 04 44
Fax: (02654) 96 04 45
E-Mail: info@zahnarztpraxis-korotkaja.de

Montag:
07:30 - 13:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 13:00 Uhr | 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 14:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Zahnarztpraxis
Larissa Köllner-Korotkaja
Ackerstraße 1
56751 Polch
Telefon: (02654) 96 04 44
Fax: (02654) 96 04 45
E-Mail: info@zahnarztpraxis-korotkaja.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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    3. Rechtsgrundlage

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    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Zahnarztpraxis
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Leitung: Larissa Köllner-Korotkaja


Telefon: (02654) 96 04 44
Fax: (02654) 96 04 45
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Berufsbezeichnung: Zahnärztin verliehen in Deutschland

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Bezirkszahnärztekammer Koblenz
Bahnhofstr. 32
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Berufsrechtliche Regelungen:

Aufsichtsbehörde:
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56068 Koblenz
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Larissa Köllner-Korotkaja, c/o Zahnarztpraxis, Ackerstraße 1, 56751 Polch

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
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